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   BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09   

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BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09 (https://dejure.org/2009,3953)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2009 - 6 PB 26.09 (https://dejure.org/2009,3953)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2009 - 6 PB 26.09 (https://dejure.org/2009,3953)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BPersVG § 9
    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Wahl zum Jugendvertreter kurz vor Ausbildungsende; Ausnahmen vom Einstellungsstopp.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 9
    Ausnahmen vom Einstellungsstopp; Wahl zum Jugendvertreter kurz vor Ausbildungsende; Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters

  • Wolters Kluwer

    Diskriminierung von Jugendvertretern bei Ausnahmen von einem verwaltungsseitigen Einstellungsstopp i.R.d. Beschränkung auf Fälle eines unabweisbaren vordringlichen Personalbedarfs

  • Judicialis

    BPersVG § 9; ; BetrVG § 78a; ; ArbGG § 72 Abs. 2; ; ArbGG § 92 Abs. 1

  • dbb.de PDF, S. 8 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters kurz vor Ausbildungsende - Ausnahmen vom Einstellungsstopp

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Diskriminierung von Jugendvertretern bei Ausnahmen von einem verwaltungsseitigen Einstellungsstopp i.R.d. Beschränkung auf Fälle eines unabweisbaren vordringlichen Personalbedarfs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • dbb.de PDF, S. 8 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters kurz vor Ausbildungsende - Ausnahmen vom Einstellungsstopp

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2010, 447
  • NZA-RR 2010, 222
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09
    § 9 BPersVG will den Jugendvertreter vor den nachteiligen Folgen der Amtsausübung schützen und die Kontinuität der Gremienarbeit sichern (vgl. Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 6 P 1.08 - [...] Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93

    Personalvertretung - Behördlicher Einstellungsstopp - Weiterbeschäftigung von

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09
    Diese beiden Beschlüsse knüpfen an den älteren Senatsbeschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - (BVerwGE 97, 68 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 10) an.
  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese;

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09
    Hier kommt den gerichtlichen Tatsacheninstanzen ein Beurteilungsspielraum zu, der vom Rechtsbeschwerdegericht zu beachten ist (vgl. Beschluss vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - BVerwGE 109, 295 = Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 18 S. 4 und 7).
  • BVerwG, 13.09.2001 - 6 PB 9.01

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09
    Der angefochtene Beschluss weicht nicht von den in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsbeschlüssen vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22) und vom 30. Mai 2007 - BVerwG 6 PB 1.07 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 28) ab.
  • BVerwG, 30.05.2007 - 6 PB 1.07

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Besetzungssperre des

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09
    Der angefochtene Beschluss weicht nicht von den in der Beschwerdebegründung zitierten Senatsbeschlüssen vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22) und vom 30. Mai 2007 - BVerwG 6 PB 1.07 - (Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 28) ab.
  • BAG, 22.09.1983 - 6 AZR 323/81

    Jugendvertretung

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09
    Die Mitgliedschaft des Auszubildenden in der Jugendvertretung beginnt, wenn nach der vom Wahlvorstand vorzunehmenden öffentlichen Stimmenauszählung feststeht, dass dieser eine ausreichende Stimmenzahl erhalten hat (Beschluss vom 22. September 1983 - 6 AZR 323/81 - BAGE 44, 154 ).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95

    Weiterbeschäftigungsanspruch des ehemaligen Jugendvertreters; Feststellung der

    Auszug aus BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09
    Ebenfalls dieser Ansicht sind der Verwaltungsgerichtshof Kassel (Beschluss vom 25. Mai 1983 - HPV TL 59/80 - ZBR 1983, 364) und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschluss vom 17. Mai 1995 - 18 L 931/95 - [...] Rn. 22).
  • VGH Hessen, 25.05.1983 - HPV TL 59/80
    Auszug aus BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09
    Ebenfalls dieser Ansicht sind der Verwaltungsgerichtshof Kassel (Beschluss vom 25. Mai 1983 - HPV TL 59/80 - ZBR 1983, 364) und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschluss vom 17. Mai 1995 - 18 L 931/95 - [...] Rn. 22).
  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 6.13

    Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern; Auflösungsantrag des öffentlichen

    Da die Regelungen in § 9 Abs. 1 und 2 BPersVG an die Mitgliedschaft in der Jugendvertretung anknüpfen, ist im Falle des gerade gewählten Mitglieds der Jugendvertretung für dessen Weiterbeschäftigungsschutz noch nicht einmal erforderlich, dass bei Ausbildungsende die Amtszeit der neu gewählten Jugendvertretung bereits begonnen hat (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - BVerwG 6 PB 26.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 38 Rn. 3 ff.; BAG, Urteil vom 22. September 1983 - 6 AZR 323/81 - BAGE 44, 154 ).
  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 11.13

    Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen

    Da die Regelungen in § 9 Abs. 1 und 2 BPersVG an die Mitgliedschaft in der Jugendvertretung anknüpfen, ist im Falle des gerade gewählten Mitglieds der Jugendvertretung für dessen Weiterbeschäftigungsschutz noch nicht einmal erforderlich, dass bei Ausbildungsende die Amtszeit der neu gewählten Jugendvertretung bereits begonnen hat (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - BVerwG 6 PB 26.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 38 Rn. 3 ff.; BAG, Urteil vom 22. September 1983 - 6 AZR 323/81 - BAGE 44, 154 ).
  • BVerwG, 01.10.2013 - 6 P 10.13

    Negativer Feststellungsantrag des Arbeitgebers im personalvertretungsrechtlichen

    Da die Regelungen in § 9 Abs. 1 und 2 BPersVG an die Mitgliedschaft in der Jugendvertretung anknüpfen, ist im Falle des gerade gewählten Mitglieds der Jugendvertretung für dessen Weiterbeschäftigungsschutz noch nicht einmal erforderlich, dass bei Ausbildungsende die Amtszeit der neu gewählten Jugendvertretung bereits begonnen hat (vgl. Beschluss vom 22. September 2009 - BVerwG 6 PB 26.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 38 Rn. 3 ff.; BAG, Urteil vom 22. September 1983 - 6 AZR 323/81 - BAGE 44, 154 ).
  • BVerwG, 09.12.2009 - 6 PB 35.09

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Freihalten eines Arbeitsplatzes;

    Dies wird in ständiger Senatsrechtsprechung unter der Voraussetzung bejaht, dass Ausnahmeregelungen in einer die Diskriminierung von Jugendvertretern ausschließenden Weise eng gefasst sind (vgl. Beschlüsse vom 13. September 2001 BVerwG 6 PB 9.01 Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22 S. 21 f., vom 30. Mai 2007 BVerwG 6 PB 1.07 Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 28 und vom 22. September 2009 BVerwG 6 PB 26.09 juris Rn. 8 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 61 PV 14.12

    Jugend- und Auszubildendenvertreter; Mitglied in der "Gesamtjugend- und

    Auch steht der gesetzlichen Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 2 BPersVG nicht entgegen, dass der Beteiligte zu 1. seine Gremienmitgliedschaft erst innerhalb der letzten drei Monate vor Ausbildungsende erworben hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. September 2009 - BVerwG 6 PB 26.09 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

    Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn die Ausnahmefälle sachlich mit übergeordneten Gesichtspunkten begründet und in ihrem Wirkungsbereich eindeutig definiert worden sind (Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 2. November 1994, a.a.O., Rn. 33, vom 13. September 2001, a.a.O., Rn. 7, und vom 22. September 2009 - BVerwG 6 PB 26.09 -, juris Rn. 8).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 61 PV 4.10

    Jugend- und Auszubildendervertreterin; Weiterbeschäftigung;

    Dies ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn die Ausnahmefälle sachlich mit übergeordneten Gesichtspunkten begründet und in ihrem Wirkungsbereich eindeutig definiert worden sind (BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1994, a.a.O., Rn. 33, vom 13. September 2001, a.a.O., Rn. 7 f., und vom 22. September 2009 - BVerwG 6 PB 26.09 -, juris Rn. 8).

    Denn die Prüfung, ob ein "Rechtsanspruch" besteht, ist nicht offen für Wertungen (s. zu diesem Kriterium: BVerwG, Beschluss vom 22. September 2009, a.a.O., juris Rn. 9).

  • BVerwG, 09.03.2017 - 5 P 5.15

    Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis

    Letzteres bedingt, dass etwaige Ausnahmen so eindeutig und klar gefasst sein müssen, dass sich auch nur der Verdacht einer Benachteiligungsabsicht von vornherein, d.h. anhand objektiver Kriterien, ausschließen lässt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 2. November 1994 - 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 68 , vom 2. November 1994 - 6 P 6.93 - PersR 1995, 206 und vom 22. September 2009 - 6 PB 26.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 38 Rn. 7 ff.).
  • BVerwG, 06.09.2011 - 6 PB 10.11

    Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Anstalt des öffentlichen Rechts als

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Regelung der Sache nach auf eine streng restriktive Einstellungspraxis angelegt ist (vgl. Beschlüsse vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22 S. 21 f., vom 30. Mai 2007 - BVerwG 6 PB 1.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 28 Rn. 4 und vom 22. September 2009 - BVerwG 6 PB 26.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 38 Rn. 8 f.).
  • VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 12.01140

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Bezirks-Jugendvertreters

    Der Umstand, dass auch unter der Geltung des von der Antragstellerseite verfolgten strengen Personaleinsparungskonzepts in einzelnen Fällen bei frei gewordenen Dienstposten Nachbesetzungen erfolgt sind, wenn auch grundsätzlich nur befristet (befristete Arbeitsplätze fallen nach dem Wortlaut von § 9 BPersVG von vorneherein nicht unter den Anwendungsbereich dieser Bestimmung), in besonders gelagerten Einzelfällen jedoch gelegentlich auch unbefristet (vgl. insbesondere Sitzungsniederschrift S. 2 unten), führt - zumal bei dem von der Fachkammer auf Grund der oben genannten besonderen Fallumstände angewandten eingeschränkten Überprüfung - nicht zu durchgreifenden Zweifeln an der Ernsthaftigkeit des Personaleinsparungskonzeptes (vgl. etwa auch BVerwG, B. v. 22.9.2009, Az. 6 PB 26/09, juris - RdNrn. 8, 9).
  • VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 11.00509

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines örtlichen Jugendvertreters

    Der Umstand, dass auch unter der Geltung des von der Antragstellerseite verfolgten strengen Personaleinsparungskonzepts in einzelnen Fällen bei frei gewordenen Dienstposten Nachbesetzungen erfolgt sind, wenn auch grundsätzlich nur befristet (befristete Arbeitsplätze fallen nach dem Wortlaut von § 9 BPersVG von vorneherein nicht unter den Anwendungsbereich dieser Bestimmung), in besonders gelagerten Einzelfällen jedoch gelegentlich auch unbefristet (vgl. insbesondere Sitzungsniederschrift im Verfahren AN 7 P 10.01330, S. 4 unten), führt - zumal bei dem von der Fachkammer auf Grund der oben genannten besonderen Fallumstände angewandten eingeschränkten Überprüfung - nicht zu durchgreifenden Zweifeln an der Ernsthaftigkeit des Personaleinsparungskonzeptes (vgl. etwa auch BVerwG, B. v. 22.9.2009, Az. 6 PB 26/09, juris - RdNrn. 8, 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - 60 PV 10.13

    Besetzbarkeit einer Stelle, deren Wegfall im Bezirkshaushaltsplan vorgesehen aber

  • VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 10.01330

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Bezirks-Jugendvertreters

  • VG Berlin, 20.05.2010 - 61 K 16.09

    Jugend- und Auszubildendenvertretung; Auszubildender; Ausgebildeter; Gärtner;

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